Rechtsschutz gegen Forderungen von Reichsbürgern
Bedienstete des Freistaates werden bei Forderungen durch Reichsbürger noch immer im Regen stehen gelassen!
Die Zahl der Reichsbürger im Freistaat Thüringen steigt stetig an. Gegenwärtig leben ca. 650 bekannte Reichsbürger in Thüringen, wobei man seitens des Verfassungsschutzes davon ausgeht, dass tatsächlich etwa 1.000 Reichsbürger im Freistaat leben.
In einer Vielzahl von Fällen – bis September waren 183 dem Innenministerium bekannt – werden dubiose Forderungen gegen Bedienstete des Freistaates erhoben, welche ausschließlich im Zusammenhang der Tätigkeiten der Beamten und Angestellten für den Freistaat entstehen.
Mit der am 06.11.2017 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Thüringen (VwV Rechtsschutz) wurde der Eindruck erweckt, dass den Bediensteten im Falle einer Auseinandersetzung mit Reichsbürgern umfassender Schutz durch den Freistaat gewährt wird.
Hierzu erklärt der DPolG Landesvorsitzende Jürgen Hoffmann: „Es ist zwar erfreulich, dass es kleine Bewegungen seitens der Landesregierung gibt, aber von einem umfassenden Schutz der Bediensteten im Freistaat kann überhaupt keine Rede sein. Was in dieser Verwaltungsvorschrift vorgelegt wurde, hinkt den von der Deutschen Polizeigewerkschaft erhobenen Forderungen weit hinterher!“
„Im besten Fall erhalten die Bediensteten ein zinsloses Darlehen, welches jedoch auch an Bedingungen geknüpft ist und erst dann gewährt wird, wenn der Bedienstete tatsächlich mittellos ist. Um das nachzuweisen, müssen die Betroffenen erst einmal ihre Vermögensverhältnisse dem Freistaat offenbaren. Dies ist überhaupt nicht zu akzeptieren!“, so Hoffmann weiter.
DPolG fordert Übernahme des Rechtsschutzes durch den Freistaat
Forderungen durch Reichsbürger gegen Bedienstete des Freistaates entstehen ausschließlich dadurch, dass unsere Kolleginnen und Kollegen im Auftrage des Freistaates Thüringen tätig werden. „Hier ist es wohl doch nicht zu viel verlangt, vom Dienstherren zu erwarten, dass er seine Bediensteten auch umfassend schützt. Wir als DPolG erwarten, dass in diesen Fällen der Rechtsschutz mit allen notwendigen Maßnahmen und Ausgaben komplett durch den Freistaat übernommen wird. Dies ohne irgendwelche Ausnahmen und Hintertürchen!“ erklärt hierzu der DPolG Landesvorsitzende.
„Wir sind nicht bereit es weiterhin hinzunehmen, dass sich die Landesregierung mit dem Verweis, „Es handle sich um privatrechtliche Forderungen gegen einzelne Personen“, weiterhin aus der Verantwortung stiehlt. Ein Abwälzen von Forderungen, welche durch die Umsetzung der Gesetze und Vorschriften des Freistaates durch Bedienstete des Landes erst entstehen, können und wollen wir nicht länger hinnehmen. Forderungen, die in diesem Zusammenhang entstehen, dürfen nicht zu einer privaten Angelegenheit der Bediensteten erklärt werden!“ betont Hoffmann abschließend.