Rechtsschutz

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Thüringen e.V. (DPolG) führt über den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) Rechtsschutz für seine Einzelmitglieder durch. Rechtsschutz kann generell nur über die Landesgeschäftsstelle beantragt werden.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz wird den Mitgliedern der DPolG auf Grundlage der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO) (PDF siehe unten) gewährt und gliedert sich in Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz. Hierzu unterhält der dbb vier Dienstleistungszentren verteilt über das Bundesgebiet. Dort wurden schon hunderttausende Verfahren für Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft und der weiteren Mitgliedsgewerkschaften des dbb geführt. Diese Leistungen stehen Ihnen als Mitglied kostenfrei zu Verfügung und werden über die Mitgliedsbeiträge finanziert. Bei uns entscheiden Fachanwälte über Ihr Verfahren und kein Beamter.

Beratungsrechtsschutz umfasst mündliche oder schriftliche Auskünfte und rechtliche Kurzeinschätzungen durch unser dbb Dienstleistungszentrum.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?

Die DPolG bietet exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung wird über unsere Landesgeschäftsstelle beantragt. Die Rechtsschutzdurchführung wird über das zuständige dbb Dienstleistungszentrum bewirkt. Der Rechtsschutz umfasst auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personalrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr. Ebenso wird in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Rechtsschutz gewährt insoweit ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist. Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz für seine Einzelmitgliederer ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Landesverband Thüringen e.V., gemäß der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO). Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird in solchen Fällen versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitische Bestrebungen entgegen stehen.

Wann könnten Sie uns brauchen?!

Die DPolG Thüringen betreibt jährlich hunderte Verfahrensrechtsschutzverfahren für ihre Mitglieder. Hier ein kurzer Auszug der Rechtsschutzfälle unserer Mitglieder, die auch Sie in der Zukunft betreffen können:

Sie haben schon ein Problem und möchten Rechtsschutz beantragen?

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Landesgeschäftsstelle auf. Sollte dies per Mail erfolgen, benötigen wir zwingend Ihre telefonische Erreichbarkeit für Rücksprachen. Für Ihr Anliegen gilt die dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO).

Nach Rücksprache mit unserer Landesgeschäftsstelle und unserem Rechtsschutzbeauftragten fertigen wir für Sie einen Rechtsschutzantrag. Dazu brauchen wir eine schriftliche Erklärung zu Ihrem Rechtsschutzanliegen, Ihre persönlichen aktuellen Daten und alle relevanten bzw. beweiserheblichen Schriftstücke zu Ihrem Sachverhalt in Kopie.

 Rechtsschutzantrag

dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO)

 

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