Wird ein Polizeibeamter durch einen Dienstunfall verletzt, wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die DPolG sieht aber Verbesserungspotenzial. Uwe Schmoock, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Thüringen: "Generell sind die Regelungen in Thüringen nicht schlecht. Das Vorgehen müsste aber dahingehend verbessert werden, dass der Dienstherr bei Schmerzensgeld beziehungsweise zivilrechtlichen Ansprüchen in Vorkasse geht und der Dienstherr, also das Land, sich das Geld holt – oder auch nicht holt.“
Die Unfallfürsorge umfasst nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) die Einsatzversorgung, die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen, das Heilverfahren, den Unfallausgleich, das Unfallruhegehalt oder den Unterhaltsbeitrag, die einmalige Unfallentschädigung, den Schadensausgleich in besonderen Fällen und die Unfall-Hinterbliebenenversorgung.