Verkehrsunfälle sind meist tragisch, aber wenn es dabei wie bei dem Unfall vom vergangenen Samstag auf der B 247 bei Bad Langensalza zu mehren Todesfällen und Schwerverletzten kommt, ist es eine schwere Tragödie. Insbesondere auch deshalb, da es dem Unfallverursacher untersagt war, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Ob er dazu auch noch unter Alkoholeinfluss stand, werden die laufenden Ermittlungen ergeben.
Hierzu erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Thüringen, Dirk Weidenbach:
„Es ist nicht unerheblich, ob der Unfallverursacher unter Alkohol stand. Jedoch ist hier viel gravierender, dass er das Fahrzeug hätte gar nicht führen dürfen, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Offensichtlich war ihm diese in der Vergangenheit entzogen worden. Natürlich werden auch wir als Polizei nicht verhindern können, dass sich Menschen ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzen. Dennoch scheinen die vergleichsweise geringen Strafen, welche diese Menschen zu erwarten haben, nicht davor abzuschrecken, sich immer wieder ohne Fahrerlaubnis hinter das Steuer zu setzen.“
Fahrzeuge entschädigungslos einziehen
„Es wird sich wohl erst was ändern, wenn auch materielle sowie finanzielle Konsequenzen zu befürchten sind. Als DPolG plädieren wir dafür, dass bei Fahrzeugführern, welche beim Fahren mit Kraftfahrzeugen ohne gültige Fahrerlaubnis von der Polizei angetroffen oder ermittelt werden, die entsprechenden Fahrzeuge eingezogen werden. Unabhängig vom Eigentümer des Fahrzeuges sollte eine Herausgabe nicht wieder erfolgen. Vielmehr sollten diese Fahrzeuge einer entschädigungslosen Verwertung zugeführt und der daraus resultierende Erlös einer gemeinnützigen Stiftung für Unfallopfer zugeführt werden.“
Das Fahrzeug sicherzustellen und in polizeiliche Verwahrung zu nehmen wäre ein hilfreiches Mittel und wohl auch abschreckend für Fahrten ohne Fahrerlaubnis.
„Dabei ist uns auch bewusst, dass wir ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht zu 100 % vermeiden werden, aber der entstehende materielle und finanzielle Schaden, welcher dann eintritt, wenn Personen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, dürfte so manchen von solch einer Fahrt abhalten. Jede Person, welche dadurch nicht zu Schaden kommt, ist ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft.
Im Übrigen gilt es, die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten seitens der Polizei auch konsequent anzuwenden!“, erklärt Weidenbach abschließend.